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  Werkfeuerwehr
 
Werkfeuerwehr

Eine Werkfeuerwehr ist in Deutschland eine Feuerwehr, welche im Sinne des Gesetzes nicht öffentlich ist. Werkfeuerwehren sind durch das zuständige Regierungspräsidium angeordnete oder anerkannte Feuerwehren. Die Angehörigen von Werkfeuerwehren sind hauptberufliche Kräfte und/oder nebenberufliche Kräfte, die primär einer anderen Aufgabe in dem zu schützenden Betrieb nachgehen und im Einsatzfall alarmiert und von ihrer Tätigkeit freigestellt werden. Dem entsprechend kann eine Werkfeuerwehr wie eine Berufsfeuerwehr organisiert sein, wenn vorhanden ergänzt und unterstützt von nebenberuflichen Kräften, oder analog einer Freiwilligen Feuerwehr. Die Hauptaufgabe der Werkfeuerwehren besteht überwiegend in der Sicherstellung des Brandschutzes in großen Industriebetrieben. Sie müssen bezüglich Aufbau, Ausbildung und Ausrüstung den Erfordernissen sowohl der zu schützenden Betriebe als auch der öffentlichen Feuerwehr entsprechen.

Werkfeuerwehren sind spezialisiert auf die in ihrem Unternehmen zu erwartenden Einsätze. So sind zum Beispiel Flughafenfeuerwehren speziell für die Brandbekämpfung an Flugzeugen ausgelegt. Entsprechend den Auflagen durch die Aufsichtsbehörden dürfen die Werkfeuerwehren auch außerhalb des Werkgeländes auf Anforderung eingesetzt werden.

Öffentliche Feuerwehren (Berufs-, Pflicht- und Freiwillige Feuerwehren) bilden mit den Werkfeuerwehren die Feuerwehren der Gemeinde. Regelmäßig überprüfen die Aufsichtsbehörden, z.B. in NRW die Bezirksregierungen, den Leistungsstand der Werkfeuerwehren im Regierungsbezirk. Der Werkfeuerwehrverband Deutschland (WFVD) ist ein Zusammenschluss aller deutschen Werkfeuerwehren.

Die Werkfeuerwehren der chemischen Industrie unterhalten gemeinsam mit österreichischen Betriebsfeuerwehren das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem TUIS.

Historisches Foto der Henkel & Co Fabriks Feuerwehr

Das Aufstellen bzw. Einrichten einer Werkfeuerwehr kann zum einen eine gesetzliche Auflage aufgrund der besonderen Gefahrensituation in einem Betrieb sein oder auch eine freiwillige Einrichtung eines Betriebs, der sich davon eine kürzere Eingreifzeit der Einsatzkräfte im Gegensatz zur öffentlichen Feuerwehr erhofft. Durch das schnelle Handeln im Schadensfall verspricht sich das Unternehmen, beispielsweise durch kürzere Ausfallzeiten von Maschinen, eine Kostenersparnis.

In Deutschland staatlich nicht anerkannt ist hingegen die Betriebsfeuerwehr. In Österreich gibt es diese Differenzierung nicht, hier werden diese Feuerwehren generell als Betriebsfeuerwehren bezeichnet.

 
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