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  Dienstgrad
 

Dienstgrade der Feuerwehr in Deutschland

Die Bezeichnung der einzelnen Dienstgrade bei den Feuerwehren in Deutschland kann von Bundesland zu Bundesland voneinander abweichen. Auch gibt es Unterschiede zwischen Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren. Der Dienstgrad wird häufig durch ein besonderes Dienstgradabzeichen an der Uniform kenntlich gemacht.

Dienstgrade richten sich in der Regel nach dem jeweiligen Ausbildungsstand und dem entsprechenden Dienstalter. Sie können unmittelbar an Funktionen gebunden werden. Manche Bundesländer (z. B. Nordrhein-Westfalen) unterscheiden allerdings streng zwischen Dienstgraden und Funktionen. Hier wird neben dem Dienstgradabzeichen ggf. ein spezielles Funktionsabzeichen getragen.

Die Dienstgrade gibt es jeweils in einer männlichen und einer weiblichen Form, Feuerwehrmann und Feuerwehrfrau bzw. Löschmeister und Löschmeisterin. Der Lesbarkeit halber wird nur die männliche Form aufgeführt sofern die weibliche Form eindeutig erkennbar ist.

Feuerwehrmann (SB) (FM (SB)) ist der Sammelbegriff für Angehörige der Feuerwehren, unabhängig von Dienstgrad und Geschlecht. An Stelle der Bezeichnung „Feuerwehrmann (SB)“ wird auch die Bezeichnung „Feuerwehrangehöriger“ (FA) verwendet.


Dienstgrade der Berufsfeuerwehren 

Die Amtsbezeichnungen der Berufsfeuerwehr sind im Wesentlichen bundeseinheitlich durch die Bundesbesoldungsordnung geregelt, ebenso die Laufbahneinteilung in den mittleren, gehobenen und höheren Dienst durch das Beamtenrechtsrahmengesetz.

Dem mittleren Dienst sind in den Besoldungsgruppe A 7 bis A 9 die Amtsbezeichnungen Brandmeister, Oberbrandmeister und Hauptbrandmeister zugeordnet. Zusätzlich gibt es für besondere Dienstposten noch die Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage (Amtsbezeichnung: „Hauptbrandmeister“).

Zur Erlangung des Dienstgrades „Brandmeister“ ist der erfolgreiche Abschluss des B1-Lehrganges (Grundausbildung der Berufsfeuerwehren) notwendig. Dieser ist 18 Monate lang und besteht aus einem feuerwehrtechnischen und einem rettungstechnischen Teil.

Dem gehobenen Dienst sind in den Besoldungsgruppe A 9 bis A 13 die Amtsbezeichnungen Brandinspektor, Brandoberinspektor, Brandamtmann, Brandamtsrat und Brandoberamtsrat zugeordnet.

Im höheren Dienst schließlich gibt es in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 die Amtsbezeichnungen Brandrat, Oberbrandrat (oder auch je nach Bundesland: Brandoberrat), Branddirektor und Leitender Branddirektor. In einigen Städten (etwa ab 400.000 Einwohnern) gibt es auch Spitzenämter in den Besoldungsgruppen B2 bis B5 mit den Bezeichnungen Direktor der Feuerwehr (z. B. NRW), Landesbranddirektor (z. B. Berlin), Oberbranddirektor (z. B. Hamburg, München) oder Stadtdirektor (z. B. Baden-Württemberg (Stuttgart)).

Welche Ämter in den einzelnen Laufbahnen zu durchlaufen sind, legen die Länder fest. So ist das Eingangsamt im gehobenen Dienst in manchen Bundesländern nicht der Brandinspektor sondern der Brandoberinspektor. Brandinspektoren gibt es dort in Form von Beamten, die aus dem mittleren in den gehobenen Dienst aufgestiegen sind.

Die Amtsbezeichnungen im Vorbereitungsdienst (Ausbildung) entspricht im mittleren und gehobenen Dienst der Amtsbezeichnung des Eingangsamtes mit dem Zusatz „Anwärter“ (z. B. Brandmeister-Anwärter). Im höheren Dienst lautet sie Brandreferendar.

Manche Bundesländer vergeben für die Beamten des höheren Dienstes entweder die Amtsbezeichnung „Brandrat z.A." oder „Brandassessor“.

 
 
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