Berufsfeuerwehr
Eine
Berufsfeuerwehr (Abk.:
BF) ist eine öffentliche, kommunale Feuerwehr, die in der Regel nur aus verbeamteten oder fest angestellten Einsatzkräften des Feuerwehrtechnischen Dienstes besteht. Einen Überblick über alle kommunalen Berufsfeuerwehren in Deutschland bietet die Liste der deutschen Städte mit einer Berufsfeuerwehr.
Aufstellen einer Berufsfeuerwehr
Ab wann eine Berufsfeuerwehr vorhanden sein muss, regeln die entsprechenden Brandschutzgesetze der deutschen Bundesländer. Die Verpflichtung einer Kommune zur Unterhaltung einer Berufsfeuerwehr richtet sich entweder nach der Einwohnerzahl der Stadt oder deren Status (z. B. Kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen). Die Einwohnergrenze von 100.000 ist nur in wenigen Bundesländern ausschlaggebend. Es gibt auch Städte, die eine Berufsfeuerwehr unterhalten, obwohl sie dazu nicht gesetzlich verpflichtet sind (z. B. Minden, Cuxhaven oder Iserlohn).
Eine Feuerwehr, die keine Berufsfeuerwehr ist, aber dennoch hauptamtliche Kräfte beschäftigt, wird als „Freiwillige Feuerwehr mit Hauptamtlichen Kräften“ bezeichnet. Wann diese einzurichten sind, regeln ebenfalls die einzelnen Ländergesetze (z. B. in Nordrhein-Westfalen ab 25.000 Einwohner). Diese Art der Feuerwehr ist in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen verbreitet.In Schleswig-Holstein gibt es z. B. 4 davon. In anderen Bundesländern ist dieses Modell gänzlich unbekannt (z. B. Mecklenburg-Vorpommern).
In fast allen deutschen Groß- und einigen Mittelstädten (Gießen, Eisenach) existieren Berufsfeuerwehren.
Baden-Württemberg kennt lediglich die Gemeindefeuerwehr, die, wenn sie aus freiwilligen Abteilungen, denen aber auch hauptamtlich angestellte Kräfte angehören können, besteht „Freiwillige Feuerwehr“ und ansonsten als „Feuerwehr“ bezeichnet wird. In diesen besteht dann eine Abteilung der Berufsfeuerwehr neben teilweise mehreren Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr.
Bei Feuerwehren, die angestellte Gerätewarte beschäftigen, sind dies in der Regel keine hauptamtlichen Feuerwehrkräfte, sondern Angestellte der Kommune. Im Einsatzfall werden sie dann wie normale Einsatzkräfte von der Arbeit als freiwillige Feuerwehrleute freigestellt.
In einer Stadt mit Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr ist der Leiter der Berufsfeuerwehr in der Regel auch für den Leistungsstand der Freiwilligen Feuerwehr verantwortlich.
Die Brandschutzabteilungen der größeren Flughäfen und größerer Industriewerke sind keine Berufsfeuerwehren sondern Werkfeuerwehren (angeordnet oder anerkannt durch das zuständige Regierungspräsidium) oder Betriebsfeuerwehren. Diese privaten Feuerwehren zählen nicht zu den öffentlichen Feuerwehren und rücken (mit einigen Ausnahmen) nur zu Einsätzen auf dem jeweiligen Werk- oder Flughafengelände aus. Solche Feuerwehren können sich aus neben- und hauptberuflichen Kräften zusammensetzen, die dieselbe oder gar eine weitergehende Ausbildung wie Angehörige von öffentlichen Feuerwehren durchlaufen.
Organisation
Die Berufsfeuerwehren sind in Deutschland Behörden der jeweiligen Städte, welche die Aufsicht über den lokalen Brand- und Katastrophenschutz ausüben. Hauptaufgabe ist das Bereithalten einer Einsatzabteilung, zusätzlich wirken sie bei Baugenehmigungen, Brandschutzbegehungen, Brandschutzerziehung, Erstellen von Einsatzplänen und Sonderschutzplänen, Betrieb einer Leitstelle, Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Technik, Wehrdienstfreistellungen und anderen Aufgaben mit. Je nach Landesgesetz und kommunaler Regelung kann auch die Organisation des Rettungsdienst in das Ressort dieser Ämter fallen.
Einsatzabteilung
Die Einsatzabteilungen der Berufsfeuerwehr besetzen die vorhandenen Feuerwachen im Stadtgebiet. Je nach Größe der Kommune gibt es eine oder mehrere Feuerwachen. Auf den Wachen werden Fahrzeuge des Abwehrenden Brandschutzes, der Technischen Hilfeleistung und der sonstigen Gefahrenabwehr und in vielen Bundesländern auch Rettungsdienst-Fahrzeuge vorgehalten. Die Besatzungen bestehen zum größten Teil aus Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes.